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Die Stiftung
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Die Stiftung

Die Stiftung Starke mit Sitz in Berlin-Grunewald wurde von Jörg Starke als gemeinnützige Kunststiftung errichtet, und hat mit der 1988 gegründeten Stiftung einen Ort für die Künste geschaffen. Der Vater von Jörg Starke, Peter Starke (Kaufmann und Honorarkonsul von Monaco) war zeitlebens dem Gemeinwohl verbunden, unterstützte deshalb auch seinen Sohn in seinem Vorhaben. Die Villa ist seit dem Jahre 1961 in Familienbesitz. Der Auftrag der Stiftung ist die Förderung junger Künstler. Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien. Dieses Hauptanliegen wird insbesondere verwirklicht durch ein umfangreiches Artist in Residence Programm.

Artist in Residence

Arbeiten – Ausstellen – Austauschen

Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.

Gemeinnützige Kunststiftung Berlin

Jetzt bewerben

Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.

Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.

Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.

zur Bewerbung hier klicken

Gemeinnützige Kunststiftung Berlin

Löwenpalais

Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.

Gemeinnützige Kunststiftung Berlin
Gemeinnützige Stiftung Peter Starke

Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin

Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de

Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

FAQ:

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr. 

Gibt es einen finanziellen Zuschuss?

Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.

Welche Förderschwerpunkte hat die Kunststiftung Starke?

Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.

Für welchen Zeitraum erfolgt die Förderung?

Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.

Wie müssen die Antragsunterlagen gestaltet sein?

Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Motivationsschreiben / Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Residenzaufenthalts (max. 2 Din A4 Seiten)
  3. Künstlerischer Lebenslauf
  4. Formale Unterlagen (Meldebestätigung, Personalausweis, Reisepass für Nicht-EU-Länder)
  5. Kostenaufstellung: Die Künstler müssen dokumentieren, das sie ihren Aufenthalt im Löwenpalais selber finanzieren können.
Zu welchen Terminen kann man sich bewerben?

Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.

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